Praxislogo

slogan

Vorsorgeuntersuchungen

Viele Erkrankungen des Auges bereiten erst im fortgeschrittenen Stadium Beschwerden. Dabei können die meisten dieser Erkrankungen frühzeitig entdeckt und ihr weiterer Verlauf bei rechtzeitiger Behandlung deutlich verlangsamt oder gar vollständig aufgehalten werden. So sinnvoll diese Untersuchungen auch sind, stehen sie leider nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse und müssen daher vom Patienten privat bezahlt werden.

  1. Glaukomvorsorge

Das Glaukom ist eine fortschreitende degenerative Erkrankung des Sehnervs. Lange Zeit vom Betroffenen unbemerkt ist diese Erkrankung eine der drei häufigsten Erblindungsursachen. Die qualitative Beurteilung des Sehnervenkopfes durch den erfahrenen Augenarzt sowie die Augeninnendruckmessung ist in den meisten Fällen zur Erkennung eines Glaukoms ausreichend. In manchen Fällen sind weitere diagnostische Maßnahmen notwendig. Das Risiko am Glaukom zu erkranken nimmt mit dem Lebensalter zu. Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) empfiehlt deshalb eine regelmäßige Kontrolle spätestens ab dem 40. Lebensjahr.

  1. Vorsorgeuntersuchung der gesamten Netzhaut

Diabetes mellitus und Bluthochdruck ebenso wie degenerative Prozesse im zunehmenden Alter können die Netzhaut schädigen. Die diabetische Retinopathie ist eine der drei häufigsten Erblindungsursachen. Auch bei gesunden, jungen Menschen kann eine Netzhautuntersuchung sinnvoll sein, besonders bei Kurzsichtigkeit (Myopie), um beispielsweise eine Netzhautablösung zu verhindern. Lassen Sie sich in Hinblick auf Ihre persönlichen Risikofaktoren bei uns beraten. Bei auffälligen Befunden und zur Verlaufskontrolle empfiehlt sich eine Bilddokumentation. Denken Sie daran, dass zur Netzhautuntersuchung Ihre Pupillen mit Augentropfen weitgestellt werden müssen und Sie danach für vier Stunden fahruntüchtig sind.

  1. Makuladegeneration

Die Altersbedingte Makuladegeneration (AMD) ist die häufigste Erblindungsursache. Bei Menschen über 65 Jahren hat jeder 5. eine altersbedingte Veränderung der Makula.  Bei vorangeschrittener Erkrankung bemerkt der Betroffene eine Einschränkung im zentralen Gesichtsfeld. Dies kann zunächst verschwommenes Sehen sein, später kommt es zu schweren Ausfällen und das Erkennen von Gesichtern, die Möglichkeit zu lesen etc. gehen verloren.  Dank moderner Bildgebung ist es heutzutage möglich, Veränderungen der Makula frühzeitig zu erkennen und ggf. medizinisch einzugreifen. Diese Früherkennung sollte am besten spätestens ab dem 55. Lebensjahr erfolgen.

  1. Sehschwäche bei Kindern

Obwohl in Deutschland eine eingehende kinderärztliche Untersuchung in regelmäßigen Abständen üblich ist,  findet die augenärztliche vorsorgliche Untersuchung bei Kindern in der gesetzlichen Krankenkassenversorgung keine Beachtung. Zu Unrecht, denn eine versäumte Behandlung einer Sehschwäche im Kindesalter kann fatale Folgen für das gesamte Leben Ihres Kindes haben. Ohne fachärztliche Untersuchung bleiben eine Fehlsichtigkeit oder ein Schielen beim Kleinkind oft unbemerkt und führen zu einer mangelhaften Entwicklung des Sehsystems des Kindes. Dies wird auch als Amblyopie bezeichnet und kann schon ab dem Grundschulalter nicht mehr vollständig behoben werden. Jedes Kleinkind sollte daher eine  umfassende Untersuchung der Augen nur durch den Augenarzt in Verbindung mit einer Orthoptistin (Sehschule) erfahren.